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Wassernetz

Hier finden Sie die Wasseranschlusskosten und weitere Dateien im PDF-Format. 

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Falls Sie sich für die Wasserwerte in Schwabach interessieren, klicken Sie hier.



Wasseranschlusskosten gültig bis 31.05.2010 (PDF)
 
Wasseranschlusskosten gültig ab 01.06.2010 (PDF)
 
Ergänzende Bestimmungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden AVBWaserV (PDF)
 
Ergänzungen zu § 17 - Technische Anschlussbedingungen - der AVBWasserV (PDF)
 
Rohrnetzkostenbeitrag und Sonstige Kosten Anlage I zu den AVBWasserV (PDF)
 

Reduzierter Steuersatz für Wasserhausanschlüsse

Stadtwerke Schwabach erstatten Differenz....

....rückwirkend bis 2000 zum Vorteil ihrer Kunden.

 

Gute Nachrichten für Häuslebauer:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende 2008 geurteilt, dass Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zu versteuern sind und nicht, wie im Jahr 2000 vom Bundesfinanzministerium angeordnet, mit dem regulären Steuersatz von 16 % bzw. ab 2007 19 %. Auf dieses Urteil hat das Bundesfinanzministerium nun endlich reagiert und seine bisher vertretene Rechtsauffassung entsprechend geändert.

Nunmehr werden Wasserhausanschlüsse mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % versteuert. Eine Pflicht zur Rechnungsberichtigung besteht nicht. Dennoch werden die Stadtwerke Schwabach ihren Kunden auf freiwilliger Basis zuviel bezahlte Umsatzsteuerbeträge zurückerstatten.

Und so geht's:

Die anspruchsberechtigten Kunden können den Antrag zur Umsatzsteuererstattung downloaden oder persönlich bei den Stadtwerken Schwabach abholen. Den ausgefüllten Antrag unter Angabe der Bankverbindung und Kopien der entsprechenden Rechnungen an die Stadtwerke Schwabach GmbH, Ansbacher Straße 14, 91126 Schwabach, senden.

Nach Erstellung der Rechnungskorrektur erfolgt die Erstattung des Umsatzsteuer-Differenzbetrages auf das angegebene Konto.

Die Gutschrift des Betrages kann sich allerdings aufgrund der zu erwartenden Vielzahl der Anträge verzögern. Es wird hierfür um Verständnis gebeten.

Wer ist berechtigt, die Rückzahlung zu erhalten?

Jeder, der direkt von den Stadtwerken eine Rechnung für Arbeiten an einem Trinkwasser-Hausanschluss mit dem erhöhten Umsatzsteuersatz (16 % bzw. 19 %) erhalten und bezahlt hat.

Nicht berichtigt werden Rechnungen, die an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen gestellt wurden.

Wie ist das, wenn man über einen Bauträger gebaut und den Anschluss abgerechnet hat?

Der Bauträger war Vertragspartner der Stadtwerke Schwabach GmbH und hat die Rechnung bezahlt. Kunden von Bauträgern haben i.d.R. einen Werk- oder Kaufvertrag abgeschlossen, welcher die Erstellung des Wohnhauses mit allen Versorgungsanschlüssen beinhaltet. Eine Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer für den Wasserhausanschluss an den Käufer ist nicht möglich.

Für welche Leistungen kann man die Rückzahlung erhalten?

Alle Leistungen im Zusammenhang mit dem Trinkwasseranschluss, dazu gehören:

·        Baukostenzuschuss;

·        Verlegung der Wasserzuleitung;

·        Wasseranbohrung (Absperrorgan);

·        Inbetriebnahme;

·        Reparatur und Auswechslung der Wasserzuleitung.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter folgender Nummer:

09122 / 936 - 156.

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Antrag Umsatzsteuerberichtigung Wasserhausanschluss (PDF)
 

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.