Hier finden Sie die Preise des Grundversorgertarifs ohne Schwachlastregelung.
--- Für die ab 01. Januar 2009 gültigen Preise für die Grundversorgung gibt die Stadtwerke Schwabach GmbH Ihnen eine Preisgarantie bis zum 31. Dezember 2010 ---
| Preisübersicht: Grundversorgung für Kunden ohne Leistungsmessung ab 01.01.09 | |||||||||
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Hier finden Sie die Preise des Grundversorgertarifs mit Schwachlastregelung.
| Preisübersicht: Grundversorgung für Kunden ohne Leistungsmessung ab 01.01.09 | |||||||||||||
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Wenn Sie das Preisblatt für den Grundversorgertarif anschauen oder ausdrucken wollen, dann klicken Sie auf den entsprechenden Link und Sie erhalten den Vertrag im PDF-Format. Zur Ansicht benötigen Sie den Acrobat Reader. Wenn das Programm nicht auf Ihrem PC installiert ist, laden Sie es sich über den Link kostenlos herunter.
| Allgemeine Preise der Grundversorgung (PDF) ab 01.01.2009 | ||
Die Stromlieferung erfolgt, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, nach der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen der Grundversorgung" vom 26. Oktober 2006.
| Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV (PDF) | ||
| Ergänzende Bedingungen zur StromGVV (PDF) ab 01.06.2010 | ||
Zu den aufgeführten Preisen bitten wir folgende Hinweise zu beachten:
Schwachlastzeiten (Niedertarifzeiten)
| An Werktagen (Montag mit Freitag) | von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages, |
| an Samstagen | von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr, |
| an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen | - |
| in Schwabach | von 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages. |
Eine Veränderung oder Teilung der vorgenannten Zeiten entsprechend den Belastungsverhältnissen der elektrischen Anlagen der Stadtwerke bleibt vorbehalten.
Die oben genannten Zeitschaltungen erfolgen in Lastgruppen, so dass die Zeiten jeweils um bis zu +/- 10 Minuten variieren können.
Konzessionsabgabe
Die Arbeits- und Verbrauchspreise sowie der Höchstpreis enthalten eine Konzessionsabgabe, die an die Stadt Schwabach abgeführt wird. Die Konzessionsabgabe beträgt gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 1 der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung-KAV, Stand 30. Juli 1999) vom 09. Januar 1992 für Stromlieferungen nach der Schwachlastregelung netto 0,61 ct/kWh (brutto 0,73 ct/kWh), für sonstige Stromlieferungen netto 1,59 ct/kWh (brutto 1,89 ct/kWh). Eine Vereinbarung mit der Stadt Schwabach, dass keine oder eine niedrigere Konzessionsabgabe gezahlt wird, genießt Vorrang. Die Arbeitspreise und der Höchstpreis werden dann entsprechend herabgesetzt.
Stromsteuer
Die Arbeits- und Verbrauchspreise sowie der Höchstpreis enthalten eine Stromsteuer in Höhe von netto 2,05 ct/kWh (brutto 2,44 ct/kWh - Stand 01.01.2007). Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft als Letztverbraucher unterliegen nach § 9 Absatz 3 StromStG einem ermäßigten Steuersatz, soweit die Voraussetzungen nach § 9 und § 10 StromStG erfüllt sind.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Die Bruttopreise enthalten jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer (zurzeit 19 % - Stand 01.01.2007). Die Beträge sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.

