Der Tarif setzt sich zusammen aus einem von der Höhe des Wasserverbrauches unabhängigen Jahresgrundpreis und einem nach der Höhe des Wasserverbrauches bemessenen Verbrauchspreis.
Die monatlichen Teilbeträge des Jahresgrundpreises betragen nach dem Nenndurchlass (Qn) der Messeinrichtung (Wasserzähler):
| Zählergrundpreise pro Monat ab 01.08.2009 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Grundpreis wird tageweise berechnet. Hierbei werden für das Jahr 365 Tage und für das Schaltjahr 366 Tage zugrunde gelegt.
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| Wasserpreisblatt (PDF) | ||
| Pressemitteilung (PDF) | ||
Abwassergebühren
Die Stadtwerke Schwabach erheben im Namen der Stadt Schwabach die Abwassergebühren. Berechnungsgrundlage für die eingeleitete Abwassermenge ist grundsätzlich der Wasserverbrauch. Der Verbrauchspreis beträgt derzeit 1,98 €/m³. Diese Leistung ist Mehrwertsteuer frei.
Gartenwasserzähler
Durch den Einbau eines Gartenwassermessers können Sie den gemessenen Verbrauch des Gartenwassers von Ihrer Kanalabrechnung in Abzug bringen. Den Einbau des Gartenwasserzählers können Sie gern den Stadtwerken Schwabach in Auftrag geben oder durch einen im Versorgungsgebiet zugelassenen Installateur ausführen lassen. Das Formular für den Einbau des Zählers finden Sie hier.
Hinweis: Der Gartenwassermesser sollte an der Wasserleitung fest installiert werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.
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