Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.
Feststellung des Grundversorgers:
Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG ist Grundversorger bis zum 31. Dezember 2006 das Unternehmen, dass die Aufgaben der allgemeinen Versorgung im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes durchgeführt hat.
Der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Schwabach GmbH sind die Stadtwerke Schwabach GmbH (Vertriebsabteilung).

