Kennzahlen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz
Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG sind die Stadtwerke Schwabach GmbH verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen.
| Bericht nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG (PDF) | ||
| Erhebungsbogen EEG-Jahresmeldung fu¨r Verteilnetzbetreiber 2009 (PDF) | ||
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Stadtwerke Schwabach GmbH
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