Seit der Marktöffnung im April 1998 kann jeder Kunde seinen Stromlieferanten frei wählen. Ermöglicht wird dies durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 24. April 1998, dass den Netzzugang in der öffentlichen Stromversorgung regelt, novelliert am 24. Mai 2003 und in der Fassung vom 13.07.2005 inklusive der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen gültig ist.
Durch das zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen steht die Gleichbehandlung aller Netznutzer, vor allem der Lieferanten, im Vordergrund. Der Transport der elektrischen Energie erfolgt über das Netz der Stadtwerke Schwabach GmbH. Aufgrund von Änderungen des Ordnungsrahmens oder von Marktentwicklungen behalten wir uns vor, eine Anpassung der Preise und Regelungen vorzunehmen.
Die Abwicklung erfolgt nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.
Netzanschluss (hier erhalten Sie Informationen zum Anschluss an das Netz)
Netzzugang (in diesem Bereich befinden sich die Musterverträge für den Netzzugang)
Netzentgelte (auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Preisblätter für die Netznutzung)
Grundversorger (hier erfolgt die Veröffentlichung des Grundversorgers)
Ersatzversorgung (Informationen zur Ersatzversorgung erhalten Sie hier)

