Bei Stromentnahme aus dem Niederspannungsleitungsnetz der Stadtwerke Schwabach GmbH (Netzbetrieb) die keinem Lieferanten zugeordnet werden kann, liefert die Stadtwerke Schwabach GmbH (Grundversorger). Die Preise hierfür werden nach dem genehmigten Preisblatt für „Grund- und Ersatzversorgung“ verrechnet.
Die Ersatzversorgung endet mit Abschluss eines Stromlieferungsvertrages, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.

