Netze
Die Stadtwerke Schwabach GmbH versorgt Sie zuverlässig mit Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme. Wir stellen unser Strom- und Gasnetz allen Energieanbietern auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes zur Belieferung von Kunden rund um die Uhr zur Verfügung.
Hier finden Sie alle Informationen sowie die netzrelevanten Daten und Strukturmerkmale unseres Netzgebietes.
Stromnetz
Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen
Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden. Verbindungs- und Direktleitungen werden in Form der folgenden technischen Mindestanforderungen zur Verfügung gestellt.
Technische Anschlussbedingungen
Informationen und Anforderungen zum Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Schwabach GmbH angeschlossen sind oder angeschlossen werden, stehen an dieser Stelle zur Verfügung.
- TAB Niederspannung, BDEW (2023) pdf 0.9MB
- VBEW-Messkonzepte und Verdrahtungsschemen pdf 5.3MB
Informationen und Anforderungen zum Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Schwabach GmbH angeschlossen sind oder angeschlossen werden, stehen an dieser Stelle zur Verfügung.
- TAB Mittelspannung pdf 2.5MB
- Netzkarte Strom pdf 3.7MB
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Schwabach GmbH gelten die nachfolgenden Bedingungen und Verordnungen:
- Niederspannungsanschlussverordnung NAV
- Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung NAV pdf 0.1MB
Wir haben für Sie PDF-Dateien zum Download bereitgestellt, damit Sie sich ein Bild machen können, was ein Netzanschluss kostet und welche Leistungen in den Kosten enthalten sind.
Die Kosten für einen Netzanschluss setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und sind je nach Grundstück unterschiedlich.
Netzzugang / Entgelte
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Modalitäten zur Abwicklung der Versorgung von Netzkunden im Netzgebiet der Stadtwerke Schwabach GmbH. Die wesentlichen Inhalte sind Kundenan- und -abmeldungen, Datenaustausch, Lieferabweichungen, Lastgangmessung und Entgelte.
Der Vertrag wird zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber geschlossen.
- Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag pdf 0.4MB
- EDI-Vereinbarung pdf 0.3MB
- Sperrauftrag xlsx 23.2KB
- Zuordnungsvereinbarung pdf 0.6MB
- Ansprechpartner Netzbetreiber xlsx 17.1KB
- Zertifikat Netzbetreiber zip 1.8KB
- Wiederverkäuferbescheinigung pdf 92.7KB
Netzentgelte
Netzzugang und Entgelte werden seit dem 13.07.2005 vom Energiewirtschaftsgesetz und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt.
Die in dem PDF-Dokument dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, die die Netze der Stadtwerke Schwabach GmbH nutzen. Aufgrund von Änderungen des Ordnungsrahmens oder von Marktentwicklungen behalten wir uns vor, eine Anpassung der Preise und Regelungen vorzunehmen.
- Preisblatt Netznutzung 2024 pdf 0.3MB
- Preisblatt Netznutzung 2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Netznutzung 2022 pdf 0.3MB
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte ab 01.01.2018 pdf 62.7KB
- Preisblatt Netznutzung 2021 pdf 0.2MB
- Preisblatt Netznutzung 2020 pdf 0.2MB
- Preisblatt Netznutzung 2019 pdf 0.2MB
- Preisblatt Netznutzung 2018 pdf 0.1MB
- Preisblatt Kurzzeit- und Festplatzanschlüsse pdf 0.2MB
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2024 pdf 0.4MB
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2023 pdf 0.3MB
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2022 pdf 0.3MB
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2021 pdf 0.3MB
Bitte beachten Sie, dass Sie den Internetauftritt der Stadtwerke Schwabach verlassen und auf die Webseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft weitergeleitet werden.
Netzstrukturdaten
Die Stadtwerke Schwabach GmbH veröffentlichen auf dieser Seite als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den dazu erlassenen Verordnungen alle netzrelevante Daten und wichtige Strukturmerkmale des Netzgebietes und aktualisiert diese Daten in vorgeschriebenen Abständen.
Alle Netzdaten im Überblick
- Netzdaten 2022 pdf 0.3MB
Downloads
- § 10 Abs. 2 StromNEV_Durchschnittsverluste_20230630.xlsx xlsx 10.4KB
- § 23c Abs. 3 Nr. 1 EnWG_Jahreshöchstlast pro Netz- und Umspannebene sowie Summenlastgang_20230630.xlsx xlsx 1.6MB
- § 23c Abs. 3 Nr. 2 EnWG_Netzverluste_20230630.xlsx xlsx 11.2KB
- § 23c Abs. 3 Nr. 3 EnWG_Summenlastgang Netzverluste_20230630.xlsx xlsx 0.7MB
- § 23c Abs. 3 Nr. 3 EnWG_Summenlastgang nicht leistungsgemessener Kunden_20230630.xlsx xlsx 0.8MB
- § 23c Abs. 3 Nr. 4 EnWG_Summenlastgang der Fahrplanprognose für Lastprofilkunden_20230630.xlsx xlsx 0.8MB
- § 23c Abs. 3 Nr. 5 EnWG_Bezug aus der vorgelagerten Netzebene_20230630.xlsx xlsx 1.2MB
- § 23c Abs. 3 Nr. 6 EnWG_Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene_20230630.xlsx xlsx 1.0MB
- § 23c Abs. 3 Nr. 7 EnWG_Mengen und Preise der Verlustenergie_20230630.xlsx xlsx 8.7KB
Elektromobilität
Wandladestationen von 0 bis 12 kVA (Meldepflichtig)
Zur Meldung einer Ladestation bis 11 kW verwenden Sie bitte das folgende Onlineformular:
Wandladestationen über 12 kVA (Genehmigungspflichtig)
Zur Genehmigung einer Ladestation über 11 kW verwenden Sie bitte das folgende Formular und mailen Sie es ausgefüllt direkt an assistenz-technik@stadtwerke-schwabach.de:
Sollte eine Anschlussänderung (Leistungsverstärkung, Änderung der Zähleranlage) notwendig sein, so ist zusätzlich das Formular "Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz" einzureichen.
Einspeisung aus Erzeugungsanlagen
- Informationen für Erzeugungsanlagen - Anmeldeprozess pdf 0.7MB
- Einspeiseantrag für Kunden pdf 2.0MB
- Anmeldung steckerfertige Erzeugungsanlage (Plug-in) pdf 0.4MB
Vor Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage ist das Informationsschreiben für Erzeugungsanlagen - Anmeldeprozess zwingend zu beachten.
Bitte setzen Sie sich bezüglich Ihrer Anmeldung mit Ihrem Installateur in Verbindung und senden die vollständigen Unterlagen - gerne per E-Mail - an uns zurück.
Sie wollen einen Wechsel der Unternehmereigenschaft bzgl. der Umsatzsteuer melden, so schicken Sie uns bitte folgendes Formular zu:
- Erklärung zur Umsatzsteuer pdf 0.6MB
Sollten Sie einen Betreiberwechsel der Erzeugungsanlage melden wollen, so schicken Sie uns bitte folgendes Formular zu:
- Betreiberwechselformular pdf 1.2MB
Für betriebsbereite PV-Anlagen, die vor einem Stichtag zur Vergütungsabsenkung aufgrund von terminlichen Gründen bei der Erstellung des Netzanschlusses nicht in Betrieb gesetzt werden konnten, kann dieser Nachweis eingereicht werden. Hierdurch kann der Anspruch einer höheren Vergütung gesichert werden.
EEG-Vergütungs- und Umlagekategorien
Hier finden Sie die jeweils aktuellen EEG-Vergütungskategorietabellen mit Vergütungs- und Bonikombinationen sowie Beispielrechnungen:
Sie wollen Ihre EEG-/KWK Erzeugungsanlage stilllegen? Dann benötigen wir ein paar Informationen von Ihnen.
Bitte füllen Sie das Formular „Stilllegung Erzeugungsanlage“ aus und senden es uns an esm@stadtwerke-schwabach.de zurück.
- Stilllegung Erzeugungsanlage pdf 0.3MB
Informationen zum Marktstammdatenregister und Meldepflichten von Stromerzeugungsanlagen:
- Flyer Marktstammdatenregister pdf 0.5MB
Wir haben für Sie eine PDF-Datei zum Download bereitgestellt, damit Sie sich ein Bild machen können, welche Kosten bei der Abnahme Ihrer PV-Anlage auf Sie zukommen:
- Preisblatt Abnahme von Einspeiseanlagen pdf 91.6KB
Ansprechpartner:
Torsten Hagel
E-Mail: einspeiser@stadtwerke-schwabach.de
Um Ihre Erzeugungsanlage an unser Niederspannungsnetz anzumelden, füllen Sie bitte folgende Dokumente vollständig aus und fügen die benötigten Datenblätter zusammen mit Ihrem Elektrofachbetrieb / Photovoltaikpartner bei.
EEG
Tatsächlich geleistete Zahlungen
Anlagenstamm
- Anlagenstamm 2015 pdf 77.7KB
- Anlagenstamm 2014 pdf 79.7KB
Erhebungsbogen der EEG-Jahresmeldung für Verteilnetzbetreiber
- Jahresmeldung 2015 pdf 67.7KB
- Jahresmeldung 2014 pdf 67.8KB
- Jahresmeldung 2013 pdf 0.2MB
- Jahresmeldung 2012-31.05.2013 pdf 0.1MB
Kennzahlen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz
Gemäß §52 EEG (2014) waren die Stadtwerke verpflichtet diese Berichte zu veröffentlichen.
Gemäß § 77 EEG (2017) sind nur noch Übertragungsnetzbetreiber zu Informationen der Öffentlichkeit verpflichtet.
Ihre Ansprechpartnerin:
Sylke Schröter
Telefonnummer: 09122 936-161
E-Mail: sylke.schroeter@stadtwerke-schwabach.de
Grund- und Ersatzversorgung
Gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der Grundversorger für Haushaltskunden* in der allgemeinen Versorgung zum Stichtag 1. Juli in einem drei Jahresrhythmus zu ermitteln. Die Feststellung ist im Internet zu veröffentlichen.
*Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Festlegung des Grundversorgers
Feststellung des Grundversorgers für das Netzgebiet der Stadtwerke Schwabach GmbH:
Gemäß § 36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes wurden zum 01. Juli 2021 die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt und der zuständigen Behörde mitgeteilt.
Grundversorger für das Konzessionsgebiet der Stadt Schwabach ist die Stadtwerke Schwabach GmbH. Für das Konzessionsgebiet der Stadt Schwabach (Außenorte Dietersdorf, Schwarzach, Schaftnach, Obermainbach) sowie für das Konzessionsgebiet der Gemeinde Büchenbach wurde die N-ERGIE AG als Grundversorger bestimmt.
Bedingungen Ersatzversorgung
Bei Stromentnahme aus dem Niederspannungsleitungsnetz der Stadtwerke Schwabach GmbH (Netzbetrieb) die keinem Lieferanten zugeordnet werden kann, liefert die Stadtwerke Schwabach GmbH (Grundversorger). Die Preise hierfür werden nach dem genehmigten Preisblatt für „Grund- und Ersatzversorgung“ verrechnet.
Die Ersatzversorgung endet mit Abschluss eines Stromlieferungsvertrages, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.
Messstellenbetrieb
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Veröffentlichung gem. § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Die Stadtwerke Schwabach GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG im eigenen Netzgebiet. Gem. § 37 Abs. 1 MsbG besteht damit die Verpflichtung vor Beginn des Rollouts
- Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG,
- Informationen über Standardleistungen und mögliche Zusatzleistungen gem. § 35 MsbG,
- Preisblätter mit jährlichen Preisangaben für mindestens drei Jahre für die Standard- und Zusatzleistungen
zu veröffentlichen.
Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG
Gem. § 29 MsbG haben grundzuständige Messstellenbetreiber, soweit dies nach § 30 technisch möglich und nach § 31 wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Soweit keine gesetzliche Ausstattung mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist, sind ortsfeste Zählpunkte mit modernen Messeinrichtungen auszustatten.
Die tatsächliche Ausstattung hängt von der künftigen Netzentwicklung, dem Verbrauchsverhalten der Endkunden sowie der Entwicklung von Neubauten und größeren Renovierungen im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bzw. der Entwicklung von Stilllegungen ab.
- Preisblatt für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebgesetz (MsbG) pdf 0.2MB
- Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebgesetz (MsbG) (01.01.2024) pdf 0.2MB
MESSSTELLENBETRIEB
Nachfolgend finden Sie den Messstellenvertrag und den Messstellenrahmenvertrag der Stadtwerke Schwabach GmbH als PDF-Datei.
- Messstellenvertrag Letztverbraucher pdf 0.2MB
- Messstellenvertrag Lieferant pdf 0.1MB
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom pdf 0.2MB
Bestätigung für Messwerteverwender im Rahmen der Kontrollpflicht nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz:
Die von uns verwendeten Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Die Stadtwerke Schwabach GmbH erfüllt die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen
- Ansprechpartner Messstellenbetrieb xlsx 16.7KB
Gasnetz
Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederdrucknetz der Stadtwerke Schwabach GmbH gelten die nachfolgenden Bedingungen und Verordnungen:
- Niederdruckanschlussverordnung - NDAV
- Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung - NDAV pdf 0.2MB
Technische Mindestanforderungen
Die Technischen Mindestanforderungen für den Gasnetzanschluss ergeben sich aus den anerkannten Regeln der Technik. Dazu zählen im Wesentlichen das DVGW-Regelwerk und die DIN EN-Normen.
Wir haben für Sie PDF-Dateien zum Download bereitgestellt, damit Sie sich ein Bild machen können, was ein Netzanschluss kostet und welche Leistungen in den Kosten enthalten sind.
- Anmeldung einer Gasanlage pdf 70.1KB
- Aufstellung von Gasfeuerstätten pdf 0.2MB
Die Kosten für einen Netzanschluss setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und ist je nach Gründstück unterschiedlich.
Netzzugang / Entgelte
Bedingungen Netzzugang
Die Netzzugangsbedingungen Erdgas der Stadtwerke Schwabach GmbH basieren auf der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) ENWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen. Dazu ergänzend gelten die Technischen Mindestanforderungen an den Netzanschluss Gas.
Netzentgelte
Der Netzzugang und die Entgelte werden seit dem 13.07.2005 vom Energiewirtschaftsgesetz und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt. Die in dem Preisblatt dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, welche das betriebene Netz der Stadtwerke Schwabach GmbH nutzen.
Aufgrund von Änderungen des Ordnungsrahmens oder von Marktentwicklungen behalten wir uns vor, eine Anpassung der Preise und Regelungen vorzunehmen.
- Preisblatt Netznutzung 2024 pdf 0.3MB
- Preisblatt Netznutzung 2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Netznutzung 2022 pdf 0.3MB
- Preisblatt Netznutzung 2021 pdf 0.2MB
- Preisblatt Netznutzung 2020 pdf 0.2MB
- Preisblatt Netznutzung Erdgas 2019 pdf 0.2MB
- Preisblatt Netznutzung Erdgas 2018 pdf 0.1MB
Bitte beachten Sie, dass Sie den Internetauftritt der Stadtwerke Schwabach verlassen und auf die Webseite der NetConnect Germany GmbH & Co. KG weitergeleitet werden.
Netzzugang
Die Stadtwerke Schwabach GmbH gewährt jedem nach sachlich gerechtfertigten Kriterien den Zugang zu ihrem Gasnetz. Für die Nutzung des Netzes garantieren wir allen Kunden die Abwicklung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.
Verträge und Verfahren
Lieferantenrahmenvertrag gültig ab 01.10.2022
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Modalitäten zur Abwicklung der Versorgung von Netzkunden im Netzbereich der Stadtwerke Schwabach GmbH. Wesentliche Inhalte sind Kundenan- und abmeldungen, Datenaustausch, Lastgangmessung und Entgelte. Die Stadtwerke Schwabach GmbH erklärt sich bereit, die bestehenden Netzzugangsverträge an die in der Kooperationsvereinbarung enthaltenen Bedingungen anzupassen.
- Lieferantenrahmenvertrag Erdgas gültig ab 01.10.2022 pdf 0.5MB
- Anlage 4: Ergänzende Bedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag Erdgas pdf 0.5MB
- Anlage 8 und Anlage 8.1 bis 8.4 zum Lieferantenrahmenvertrag Erdgas pdf 1.4MB
- Verfahrensspezifische Parameter xlsx 0.2MB
- Ansprechpartner Netzbetreiber xlsx 26.5KB
Netzbeschreibung
Gasnetzkarte
Das Gasnetz der Stadtwerke Schwabach GmbH ist dem Marktgebiet "H-Gas Süd" der E.ON Gastransport AG & Co. KG (E.ON GT) zugeordnet.
Eine interaktive Gasnetzkarte aller Netzbetreiber Deutschlands nach § 22 (1) GasNZV ist unter folgendem Link erreichbar: Bitte beachten Sie, dass Sie den Internetauftritt der Stadtwerke Schwabach verlassen.
Gasbeschaffenheit
Ein- und Ausspeisepunkte der jeweiligen Teilnetze sowie die zwischen den Teilnetzen verfügbaren Transportkapazitäten.
Derzeit gibt es im Netz der Stadtwerke Schwabach GmbH keine Teilnetze.
- Gasbeschaffenheit und Einspeisemengen 2024 pdf 45.6KB
- Gasbeschaffenheit und Einspeisemengen 2023 pdf 45.7KB
- Erläuterungen zur Gasabrechnung pdf 1.5MB
Ansprechpartner für weitere Informationen
Herr Ali Rasit
Telefonnummer: 09122 936-153
E-Mail: info@stadtwerke-schwabach.de
Erdgas Netzgebiet der Stadtwerke Schwabach GmbH
Die Stadtwerke Schwabach GmbH erhalten das Erdgas über das vorgelagerte Netz der N-ERGIE Netz GmbH. Die Übergabe erfolgt über die folgenden 4 Netzkopplungspunkte:
- Schwabach Wolkersdorf (SCWo)
- Schwabach 1 Weinberg (SCWB)
- Schwabach 2 Nördlinger Straße (SCNS)
- Schwabach Unterreichenbach (SCUR)
Netzstrukturdaten
- Alle Netzdaten im Überblick pdf 0.2MB
Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges
Gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der Grundversorger für Haushaltskunden* in der allgemeinen Versorgung zum Stichtag 1. Juli in einem drei Jahresrhythmus zu ermitteln. Die Feststellung ist im Internet zu veröffentlichen.
*Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Festlegung des Grundversorgers für das Netzgebiet der Stadtwerke Schwabach GmbH
Gemäß § 36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde zum 01. Juli 2021 der Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt und der zuständigen Behörde mitgeteilt.
Grundversorger für das Konzessionsgebiet der Stadt Schwabach ist die Stadtwerke Schwabach GmbH.
Bedingungen Ersatzversorgung
Bei Erdgasentnahme aus dem Niederdrucknetz der Stadtwerke Schwabach GmbH (Netzbetrieb) die keinem Lieferanten zugeordnet werden kann, liefert die Stadtwerke Schwabach GmbH (Grundversorger). Die Preise hierfür werden nach dem genehmigten Preisblatt für Grund- und Ersatzversorgung verrechnet.
Die Ersatzversorgung endet mit Abschluss eines Erdgaslieferungsvertrages, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.
Messstellenbetrieb
Nachfolgend finden Sie den Messstellenbetreiberrahmenvertrag der Stadtwerke Schwabach GmbH als PDF-Datei.
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas pdf 0.4MB
- Infoblatt Messstellenbetrieb Gas xlsx 16.4KB
Bestätigung für Messwerteverwender im Rahmen der Kontrollpflicht nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz
Die von uns verwendeten Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Die Stadtwerke Schwabach GmbH erfüllt die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen.
Wassernetz
Netzdaten
Daten zur Wasserversorgung Schwabach/Wolkersdorf
Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Die Stadtwerke Schwabach versorgen Sie mit bestem Trinkwasser aus Ihrem Wasserhahn. Das Wasser unterliegt in unserem Versorungsgebiet strengsten Kontrollen. Es wird von der Quelle bis zu Ihrem Wasserhahn überwacht und auf beste Qualität überprüft. Damit gewährleisten wir Ihnen jederzeit ein hygienisch einwandfreies und geschmacklich hervorragendes Trinkwasser.
Wir sichern Ihre Versorgung mit Trinkwasser. Vereinbaren Sie für Ihren Hausanschluss einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit Ihrem persönlichen Berater.
Bitte setzen Sie sich bezüglich Ihrer Anmeldung mit Ihrem Installateur oder Planungsbüro in Verbindung und senden die vollständigen Unterlagen - gerne per E-Mail - an uns zurück.
Unsere qualifizierten Mitarbeiter freuen sich auf Sie.
- Antrag auf Einbau eines Bauwasserzählers pdf 0.5MB
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Wasserversorgungsnetz der Stadtwerke Schwabach GmbH gelten die nachfolgenden Bedingungen und Verordnungen:
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser AVBWasserV
- Ergänzende Bedingungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden pdf 0.1MB
- Ergänzungen zu § 17 AVBWasserV pdf 0.2MB
Die Kosten für einen Netzanschluss setzten sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und sind je nach Grundstück unterschiedlich. Die Kosten können Sie dem Preisblatt entnehmen:
Gartenwasserzähler
Durch den Einbau eines Gartenwassermessers können Sie den gemessenen Verbrauch des Gartenwassers von Ihrer Kanalberechnung in Abzug bringen. Den Einbau des Gartenwasserzählers können Sie gerne durch einen im Versorgungsgebiet zugelassenen Installateur ausführen lassen.
Hinweis: Der Gartenwassermesser sollte an der Wasserleitung fest installiert werden.
Sie erhalten zudem durch unsere Spezialisten verschiedene Möglichkeiten und Maßnahmen zu einer sparsamen Verwendung von Trinkwasser. Fragen Sie uns!
- Antrag eines Gartenwasserzählers pdf 37.8KB
Wasseranalyse
Wie kann flüssiges Wasser hart sein?
Ganz einfach, die Härte des Wassers hängt vom Gehalt an Calcium- und Magnesiumverbindungen ab. Je höher, desto härter das Wasser. Beim Wäschewaschen spielt die Wasserhärte eine entscheidene Rolle. Je weicher das Wasser, desto weniger Waschmittel müssen Sie verwenden. Nützliche Tipps zur Dosierung erhalten Sie auf den Verpackungen der Waschmittelhersteller.
In unserem Kundenzentrum der Stadtwerke Schwabach GmbH erhalten Sie Aufkleber für Ihre Waschmaschine, um daran zu erinnern, entsprechend der Wasserhärte das Waschmittel zu dosieren.
Welche Wasserhärte liegt in Ihrem Wohnbereich vor?
Seit dem neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz im Frühjahr 2007 wird nur noch in drei statt bisher vier Härtebereiche unterschieden.
- Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
- Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
- Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Öffnen Sie die PDF-Datei, um alles über die Wasserhärte in Ihrer Umgebung zu erfahren.
- Stadtplan Härtebereiche pdf 1.4MB
Unsere kontinuierlichen Analysen dienen natürlich nicht nur dazu, zu wissen, wie hart oder weich unser Schwabacher Wasser ist, vielmehr kontrollieren wir viele unterschiedliche Parameter. Wie beispielsweise der Stickstoffoxidant Nitrat (NO³). Vorwiegend in der landwirtschaftlichen Düngung eingesetzt, ist es heute zum Hauptproblem der Wasserversorgung geworden.
Um stets die sehr gute Qualität des Schwabachers Trinkwassers garantieren zu können, entnehmen wir ständig Proben. So gehen wir auch sicher, dass der Nitratwert stets im unschädlichen Bereich liegt.
Wärmenetz
Netzdaten
Leitungslänge inkl. Hausanschlüsse
Kaserne
- ca. 3.400 m Leitungslänge
- 36 Übergabestationen
Wasserwerk
- ca. 750 m Leitungslänge
- 13 Übergabestationen
Flurstraße
- ca. 1.660 m Leitungslänge
- 7 Übergabestationen
Netzanschluss
Alle Informationen zum Netzanschluss der Fernwärme erhalten Sie bei uns.
Die Preise entnehmen Sie bitte unseren Informationsblättern unter diesem Link: Wärme
Gerne persönlich für Sie da
Wolfgang Seiß
Telefon: 09122 936-144
E-Mail: wolfgang.seiss@stadtwerke-schwabach.de
Netzauskünfte
Wenn Sie eine Leitungsauskunft benötigen, bitten wir Sie diese mit folgendem Formular per E-Mail unter dokumentation@stadtwerke-schwabach.de zu beantragen:
- Antrag Anforderung Leitungsbestand pdf 0.2MB
Sollten Sie Fragen zu einem technischen Anliegen haben, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular. Wir melden uns zuverlässig zurück und vereinbaren gerne einen individuellen Termin mit Ihnen:
Infos zu Hausanschlüssen erhalten Sie außerdem hier:
Gerne persönlich für Sie da
Ramona Hummel
Christine Zierer
Assistenz Technik
Telefon: 09122 936-422
E-Mail: assistenz-technik@stadtwerke-schwabach.de