Gasnetz
Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederdrucknetz der Stadtwerke Schwabach GmbH gelten die nachfolgenden Bedingungen und Verordnungen:
- Niederdruckanschlussverordnung - NDAV
- Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung - NDAV
Technische Mindestanforderungen
Die Technischen Mindestanforderungen für den Gasnetzanschluss ergeben sich aus den anerkannten Regeln der Technik. Dazu zählen im Wesentlichen das DVGW-Regelwerk und die DIN EN-Normen.
Wir haben für Sie PDF-Dateien zum Download bereitgestellt, damit Sie sich ein Bild machen können, was ein Netzanschluss kostet und welche Leistungen in den Kosten enthalten sind.
Die Kosten für einen Netzanschluss setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und ist je nach Gründstück unterschiedlich.
Netzzugang / Entgelte
Bedingungen Netzzugang
Die Netzzugangsbedingungen Erdgas der Stadtwerke Schwabach GmbH basieren auf der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) ENWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen. Dazu ergänzend gelten die Technischen Mindestanforderungen an den Netzanschluss Gas.
Netzentgelte
Der Netzzugang und die Entgelte werden seit dem 13.07.2005 vom Energiewirtschaftsgesetz und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt. Die in dem Preisblatt dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, welche das betriebene Netz der Stadtwerke Schwabach GmbH nutzen.
Aufgrund von Änderungen des Ordnungsrahmens oder von Marktentwicklungen behalten wir uns vor, eine Anpassung der Preise und Regelungen vorzunehmen.
- Preisblatt Netznutzung 2021
- Preisblatt Netznutzung 2020
- Preisblatt Netznutzung Erdgas 2019
- Preisblatt Netznutzung Erdgas 2018
- Preisblatt Netznutzung Erdgas 2017
- Preisblatt Netznutzung Erdgas 2016
Bitte beachten Sie, dass Sie den Internetauftritt der Stadtwerke Schwabach verlassen und auf die Webseite der NetConnect Germany GmbH & Co. KG weitergeleitet werden.
Netzzugang
Die Stadtwerke Schwabach GmbH gewährt jedem nach sachlich gerechtfertigten Kriterien den Zugang zu ihrem Gasnetz. Für die Nutzung des Netzes garantieren wir allen Kunden die Abwicklung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.
Verträge und Verfahren
Netznutzungsvertrag
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Modalitäten zur Abwicklung der Versorgung von Netzkunden im Netzbereich der Stadtwerke Schwabach GmbH. Wesentliche Inhalte sind Kundenan- und abmeldungen, Datenaustausch, Lastgangmessung und Entgelte. Die Stadtwerke Schwabach GmbH erklärt sich bereit, die bestehenden Netzzugangsverträge an die in der Kooperationsvereinbarung enthaltenen Bedingungen anzupassen.
Netzbeschreibung
Gasnetzkarte
Das Gasnetz der Stadtwerke Schwabach GmbH ist dem Marktgebiet "H-Gas Süd" der E.ON Gastransport AG & Co. KG (E.ON GT) zugeordnet.
Eine interaktive Gasnetzkarte aller Netzbetreiber Deutschlands nach § 22 (1) GasNZV ist unter folgendem Link erreichbar: Bitte beachten Sie, dass Sie den Internetauftritt der Stadtwerke Schwabach verlassen.
Gasbeschaffenheit
Ein- und Ausspeisepunkte der jeweiligen Teilnetze sowie die zwischen den Teilnetzen verfügbaren Transportkapazitäten.
Derzeit gibt es im Netz der Stadtwerke Schwabach GmbH keine Teilnetze.
- Gasbeschaffenheit und Einspeisemengen 2021
- Gasbeschaffenheit und Einspeisemengen 2020
- Erläuterungen zur Gasabrechnung
Ansprechpartner für weitere Informationen
Herr Ali Rasit
Telefonnummer: 09122 936-153
E-Mail: info@stadtwerke-schwabach.de
Erdgas Netzgebiet der Stadtwerke Schwabach GmbH
Die Stadtwerke Schwabach GmbH erhalten das Erdgas über das vorgelagerte Netz der N-ERGIE Netz GmbH. Die Übergabe erfolgt über die folgenden 4 Netzkopplungspunkte:
- Schwabach Wolkersdorf (SCWo)
- Schwabach 1 Weinberg (SCWB)
- Schwabach 2 Nördlinger Straße (SCNS)
- Schwabach Unterreichenbach (SCUR)
Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges
Gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der Grundversorger für Haushaltskunden* in der allgemeinen Versorgung zum Stichtag 1. Juli in einem drei Jahresrhythmus zu ermitteln. Die Feststellung ist im Internet zu veröffentlichen.
*Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Festlegung des Grundversorgers für das Netzgebiet der Stadtwerke Schwabach GmbH
Gemäß § 36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde zum 01. Juli 2018 der Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt und der zuständigen Behörde mitgeteilt.
Grundversorger für das Konzessionsgebiet der Stadt Schwabach ist die Stadtwerke Schwabach GmbH.
Bedingungen Ersatzversorgung
Bei Erdgasentnahme aus dem Niederdrucknetz der Stadtwerke Schwabach GmbH (Netzbetrieb) die keinem Lieferanten zugeordnet werden kann, liefert die Stadtwerke Schwabach GmbH (Grundversorger). Die Preise hierfür werden nach dem genehmigten Preisblatt für Grund- und Ersatzversorgung verrechnet.
Die Ersatzversorgung endet mit Abschluss eines Erdgaslieferungsvertrages, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.
Messstellenbetrieb
Messstellenbetrieb
Nachfolgend finden Sie den Messrahmenvertrag und den Messstellenrahmenvertrag der Stadtwerke Schwabach GmbH als PDF-Datei.
Bestätigung für Messwerteverwender im Rahmen der Kontrollpflicht nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz
Die von uns verwendeten Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Die Stadtwerke Schwabach GmbH erfüllt die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen.