Messstellenbetrieb
Messstellenbetrieb
Nachfolgend finden Sie den Messrahmenvertrag und den Messstellenrahmenvertrag der Stadtwerke Schwabach GmbH als PDF-Datei.
Bestätigung für Messwerteverwender im Rahmen der Kontrollpflicht nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz
Die von uns verwendeten Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Die Stadtwerke Schwabach GmbH erfüllt die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen.