Stromnetz
Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen
Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden. Verbindungs- und Direktleitungen werden in Form der folgenden technischen Mindestanforderungen zur Verfügung gestellt.
- Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss Strom
- Ausarbeitung zum Netzanschluss für Neu- und Bestandsanschlüsse
Technische Anschlussbedingungen
Informationen zum Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Schwabach GmbH angeschlossen sind oder angeschlossen werden, stehen an dieser Stelle zur Verfügung.
- TAB Niederspannung, BDEW (2019)
- Kundeninformation TAB 2019
- Hinweise zu den TAB Niederspannung, VBEW
- Messkonzepte Auswahlblätter
- Messkonzepte und Verdrahtungsschemen
Informationen zum Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Schwabach GmbH angeschlossen sind oder angeschlossen werden, stehen an dieser Stelle zur Verfügung.
- TAB Mittelspannung 2008
- Ergänzung zur Richtlinie Erzeugungsanlagen Mittelspannungsnetz
- Richtlinie Erzeugungsanlagen Mittelspannungsnetz
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Schwabach GmbH gelten die nachfolgenden Bedingungen und Verordnungen:
- Niederspannungsanschlussverordnung NAV
- Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung NAV
Wir haben für Sie PDF-Dateien zum Download bereitgestellt, damit Sie sich ein Bild machen können, was ein Netzanschluss kostet und welche Leistungen in den Kosten enthalten sind.
Die Kosten für einen Netzanschluss setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und sind je nach Grundstück unterschiedlich.
Netzzugang / Entgelte
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Modalitäten zur Abwicklung der Versorgung von Netzkunden im Netzgebiet der Stadtwerke Schwabach GmbH. Die wesentlichen Inhalte sind Kundenan- und -abmeldungen, Datenaustausch, Lieferabweichungen, Lastgangmessung und Entgelte.
Der Vertrag wird zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber geschlossen.
Netzentgelte
Netzzugang und Entgelte werden seit dem 13.07.2005 vom Energiewirtschaftsgesetz und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt.
Die in dem PDF-Dokument dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, die die Netze der Stadtwerke Schwabach GmbH nutzen. Aufgrund von Änderungen des Ordnungsrahmens oder von Marktentwicklungen behalten wir uns vor, eine Anpassung der Preise und Regelungen vorzunehmen.
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte ab 01.01.2018
- Preisblatt Netznutzung 2021
- Preisblatt Netznutzung 2020
- Preisblatt Netznutzung 2019
- Preisblatt Netznutzung 2018
- Preisblatt Netznutzung 2017
- Preisblatt Netznutzung 2016
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 - 2020
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2021
Bitte beachten Sie, dass Sie den Internetauftritt der Stadtwerke Schwabach verlassen und auf die Webseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft weitergeleitet werden.
Netzstrukturdaten
Die Stadtwerke Schwabach GmbH veröffentlichen auf dieser Seite als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den dazu erlassenen Verordnungen alle netzrelevante Daten und wichtige Strukturmerkmale des Netzgebietes und aktualisiert diese Daten in vorgeschriebenen Abständen.
Alle Netzdaten im Überblick
Ihr Ansprechpartner
Herr Jürgen Weber
Telefonnummer: 09122 936-160
E-Mail: juergen.weber@stadtwerke-schwabach.de
Downloads
Elektromobilität
Wandladestationen von 0 bis 12 kVA (Meldepflichtig)
Zur Meldung einer Ladestation bis 11 kW verwenden Sie bitte das folgende Onlineformular:
Wandladestationen über 12 kVA (Genehmigungspflichtig)
Zur Genehmigung einer Ladestation über 11 kW verwenden Sie bitte das folgende Formular und mailen Sie es ausgefüllt direkt an assistenz-technik@stadtwerke-schwabach.de:
Sollte eine Anschlussänderung (Leistungsverstärkung, Änderung der Zähleranlage) notwendig sein, so ist zusätzlich das Formular "Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz" einzureichen.
Einspeisung aus Erzeugungsanlagen
Bitte setzen Sie sich bezüglich Ihrer Anmeldung mit Ihrem Installateur in Verbindung und senden die vollständigen Unterlagen - gerne per E-Mail - an uns zurück.
Sollten Sie einen Betreiberwechsel der Erzeugungsanlage melden wollen, so schicken Sie uns bitte folgendes Formular zu:
Für betriebsbereite PV-Anlagen, die vor einem Stichtag zur Vergütungsabsenkung aufgrund von terminlichen Gründen bei der Erstellung des Netzanschlusses nicht in Betrieb gesetzt werden konnten, kann dieser Nachweis eingereicht werden. Hierdurch kann der Anspruch einer höheren Vergütung gesichert werden.
Informationen zum Marktstammdatenregister und Meldepflichten von Stromerzeugungsanlagen:
- Informationsschreiben der Bundesnetzagentur zum Marktstammdatenregister
- Flyer Marktstammdatenregister
Wir haben für Sie eine PDF-Datei zum Download bereitgestellt, damit Sie sich ein Bild machen können, welche Kosten bei der Abnahme Ihrer PV-Anlage auf Sie zukommen:
Ansprechpartner:
Torsten Hagel
E-Mail: einspeiser@stadtwerke-schwabach.de
Um Ihre Erzeugungsanlage an unser Niederspannungsnetz anzumelden, füllen Sie bitte folgende Dokumente vollständig aus und fügen die benötigten Datenblätter zusammen mit Ihrem Elektrofachbetrieb / Photovoltaikpartner bei.
EEG
Tatsächlich geleistete Zahlungen
Anlagenstamm
Erhebungsbogen der EEG-Jahresmeldung für Verteilnetzbetreiber
Kennzahlen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz
Gemäß §52 EEG (2014) waren die Stadtwerke verpflichtet diese Berichte zu veröffentlichen.
Gemäß § 77 EEG (2017) sind nur noch Übertragungsnetzbetreiber zu Informationen der Öffentlichkeit verpflichtet.
Ihre Ansprechpartnerin:
Sylke Schröter
Telefonnummer: 09122 936-161
E-Mail: sylke.schroeter@stadtwerke-schwabach.de
Grund- und Ersatzversorgung
Gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der Grundversorger für Haushaltskunden* in der allgemeinen Versorgung zum Stichtag 1. Juli in einem drei Jahresrhythmus zu ermitteln. Die Feststellung ist im Internet zu veröffentlichen.
*Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Festlegung des Grundversorgers
Feststellung des Grundversorgers für das Netzgebiet der Stadtwerke Schwabach GmbH:
Gemäß § 36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes wurden zum 01. Juli 2018 die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt und der zuständigen Behörde mitgeteilt.
Grundversorger für das Konzessionsgebiet der Stadt Schwabach ist die Stadtwerke Schwabach GmbH. Für das Konzessionsgebiet der Stadt Schwabach (Außenorte Dietersdorf, Schwarzach, Schaftnach, Obermainbach) sowie für das Konzessionsgebiet der Gemeinde Büchenbach wurde die N-ERGIE AG als Grundversorger bestimmt.
Bedingungen Ersatzversorgung
Bei Stromentnahme aus dem Niederspannungsleitungsnetz der Stadtwerke Schwabach GmbH (Netzbetrieb) die keinem Lieferanten zugeordnet werden kann, liefert die Stadtwerke Schwabach GmbH (Grundversorger). Die Preise hierfür werden nach dem genehmigten Preisblatt für „Grund- und Ersatzversorgung“ verrechnet.
Die Ersatzversorgung endet mit Abschluss eines Stromlieferungsvertrages, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.
Messstellenbetrieb
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
- Kundeninformation Intelligente Messsysteme
- Kundeninformation Bedienungsanleitung moderne Messeinrichtungen
Veröffentlichung gem. § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Die Stadtwerke Schwabach GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG im eigenen Netzgebiet. Gem. § 37 Abs. 1 MsbG besteht damit die Verpflichtung vor Beginn des Rollouts
- Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG,
- Informationen über Standardleistungen und mögliche Zusatzleistungen gem. § 35 MsbG,
- Preisblätter mit jährlichen Preisangaben für mindestens drei Jahre für die Standard- und Zusatzleistungen
zu veröffentlichen.
Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG
Gem. § 29 MsbG haben grundzuständige Messstellenbetreiber, soweit dies nach § 30 technisch möglich und nach § 31 wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Soweit keine gesetzliche Ausstattung mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist, sind ortsfeste Zählpunkte mit modernen Messeinrichtungen auszustatten.
Die tatsächliche Ausstattung hängt von der künftigen Netzentwicklung, dem Verbrauchsverhalten der Endkunden sowie der Entwicklung von Neubauten und größeren Renovierungen im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bzw. der Entwicklung von Stilllegungen ab.
MESSSTELLENBETRIEB
Nachfolgend finden Sie den Messstellenvertrag und den Messstellenrahmenvertrag der Stadtwerke Schwabach GmbH als PDF-Datei.
Bestätigung für Messwerteverwender im Rahmen der Kontrollpflicht nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz:
Die von uns verwendeten Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Die Stadtwerke Schwabach GmbH erfüllt die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen