Netzzugang / Entgelte
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Modalitäten zur Abwicklung der Versorgung von Netzkunden im Netzgebiet der Stadtwerke Schwabach GmbH. Die wesentlichen Inhalte sind Kundenan- und -abmeldungen, Datenaustausch, Lieferabweichungen, Lastgangmessung und Entgelte.
Der Vertrag wird zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber geschlossen.
Netzentgelte
Netzzugang und Entgelte werden seit dem 13.07.2005 vom Energiewirtschaftsgesetz und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt.
Die in dem PDF-Dokument dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, die die Netze der Stadtwerke Schwabach GmbH nutzen. Aufgrund von Änderungen des Ordnungsrahmens oder von Marktentwicklungen behalten wir uns vor, eine Anpassung der Preise und Regelungen vorzunehmen.
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte ab 01.01.2018
- Preisblatt Netznutzung 2021
- Preisblatt Netznutzung 2020
- Preisblatt Netznutzung 2019
- Preisblatt Netznutzung 2018
- Preisblatt Netznutzung 2017
- Preisblatt Netznutzung 2016
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 - 2020
- Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2021
Bitte beachten Sie, dass Sie den Internetauftritt der Stadtwerke Schwabach verlassen und auf die Webseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft weitergeleitet werden.