E-Mobilität: Neue Förderprogramme

(vom 14.10.2020) Kürzlich gab es Neuigkeiten aus dem Bereich Förderprogramme der Bundesregierung im Bereich Ladeinfrastruktur.
Private Ladeinfrastruktur
- Gefördert wird der Kauf und die Installation fabrikneuer, nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss.
- Die Förderung erfolgt über einen einmaligen Zuschuss von pauschal 900€ pro Ladepunkt, sofern die Gesamtkosten 900€ je Ladepunkt überschreiten.
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie Bauträger.
- Voraussetzung für die Förderung ist, dass die private Ladestation ausschließlich mit erneuerbaren Energien genutzt wird.
- Der Antrag muss vor Bestellung der Ladeinfrastruktur bei der KfW eingereicht werden.
- Eine Kombination mit anderen KfW-Förderungen innerhalb eines Objekts ist möglich. Dabei müssen sich die vorhaben aber voneinander unterscheiden lassen. Zum Beispiel ist es möglich sich zusätzlich zur Ladestation die Installation einer Photovoltaik-Anlage fördern zu lassen.
- Die Antragstellung ist ab dem 24.11.2020 über die KfW möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der KfW: Informationen