Kundenberater im Kundengespräch

Abwendungsvereinbarung

Sollte Ihnen der Ausgleich einer Forderung derzeit nicht möglich sein, haben Sie gem. der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG-Novelle 2021) und der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung (Strom-GVV und Gas-GVV Novelle 2021) folgende Möglichkeiten, um eine Unterbrechung der Energieversorgung abzuwenden:

Abwendungserklärung

Bitte beachten Sie, dass die Abwendungserklärung nur gültig ist, wenn diese vollständig ausgefüllt vor einer Sperrung bei uns eingeht. Die Abwendungserklärung enthält eine kostenfreie Stundung bis zu 14 Tagen. Eine Abwendungserklärung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.

Ansprechpartner Beratungsstellen

Bei bestehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie sich an folgende Beratungsstellen wenden:

Prepaid Stromzähler

Durch Einsatz eines Prepaid Stromzählers kann ebenso die Liefersperre vermieden werden. Ob die technischen Voraussetzungen zum Einbau bei Ihnen gegeben sind, können Sie in unserem Forderungsmanagement unter der Telefonnummer 09122 936-200 oder direkt vor Ort in unserem Kundenzentrum erfragen.