Kundenberater im Kundengespräch

Energieausweise

Der energetische Pass für Ihr Haus 

Wer benötigt einen Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Energieausweise werden nicht für einzelne Wohnungen erstellt, sondern pro Gebäude. Zuständig ist der Eigentümer oder sein Vertreter, wie zum Beispiel die Hausverwaltung. Ausweise müssen nur erstellt werden, wenn sich etwas ändert, also beim Verkauf, einer Vermietung, einem Neubau und bei Sanierungen.

Wann benötigen Gebäude- oder Wohnungseigentümer einen Energieausweis?

Für Neubauten und wesentliche Umbauten (zum Beispiel Sanierungen und Anbauten) ist ein Energiebedarfsausweis Pflicht. Für bestehende Wohngebäude ist ein Energieausweis erforderlich, wenn sie verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden.

Was ist ein bedarfs- und was ein verbrauchsorientierter Energieausweis?

Unterschieden wird beim Energieausweis zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis. Beim Ausstellen muss entweder der tatsächliche Verbrauch oder der berechnete Energiebedarf herangezogen werden. Beide Ausweise sind jeweils zehn Jahre gültig.

Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der zurückliegende, tatsächliche Verbrauch der letzten drei Jahre eines Wohngebäudes als Bezugsgröße genommen. Es ist das einfachere Verfahren und verursacht entsprechend weniger Kosten. Er ist seit 2008 nicht mehr für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen zugelassen, bei denen der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, oder die noch nicht nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden.

Beim bedarfsorientierten Ausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes von einem nach der Verordnung zugelassenen Experten errechnet. Hierbei werden alle wärmeabgebenden Bauteile wie Fenster, Türen, Wände, Dächer und Kellerdecken bewertet. Es ist das aufwendigere Verfahren und darf bei allen Gebäuden durchgeführt werden. Das Nutzerverhalten bleibt hierbei unberücksichtigt. Die Kosten des Bedarfsausweises sind jedoch aufgrund des Aufwandes erheblich höher als beim Verbrauchsausweis.

Wer braucht den verbrauchsorientierten Energieausweis?

Ab fünf Wohnungen in einem Gebäude ist der günstigere Verbrauchsausweis zulässig. Auch kleinere Gebäude, bei denen der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde oder entsprechend der ersten Wärmeschutzverordnung saniert wurde, können die verbrauchsorientierte Variante nutzen.

Wer braucht den bedarfsorientierten Ausweis?

Bei Neubauten und bei kleinen Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, wenn der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Dieser Ausweis ist wesentlich aufwendiger zu erstellen und daher auch teurer als der verbrauchsgestützte.

Gerne persönlich für Sie da

Martin Schwab
Technischer Vertrieb & Energieberatung

Telefon: 09122 936-190
E-Mail: schwabachsolarplus@stadtwerke-schwabach.de

Michael Zauner
Technischer Vertrieb & Energieberatung

Telefon: 09122 936-193
E-Mail: schwabachsolarplus@stadtwerke-schwabach.de