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Energiespar-Plattform

Infoservice zur Energiekrise

Gerne sind wir persönlich für Sie da und beraten Sie vollumfänglich zur aktuellen Lage sowie zum effektiven Energiesparen.

 Meldungen

Informationspflicht über geänderten Referenzpreis für Kunden mit einem tageszeitvariablen Tarif (Schwachlast-/Niedertarif und Hochtarif; HT / NT)

Gemäß § 5 Abs. 3 StromPBG wurde der Referenzpreis für Kunden mit tageszeitvariablen Tarifen (Schwachlast-/Niedertarif und Hochtarif; HT / NT) abgesenkt. Ab dem 01.08.2023 gilt für die Schwachlast-/Niedertarifzeit ein abweichender Referenzpreis in Höhe von 28 ct/kWh brutto. Die Methode zur Berechnung des neuen Referenzpreises erfolgt jedoch nicht mengengewichtet, sondern vielmehr zeitlich gewichtet nach der Gültigkeit des Schwachlasttarifs innerhalb einer Woche. (vgl. § 5 Abs.3 Satz 1 StromPBG)

Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind aus Vereinfachungsgründen in Abweichung zum bisherigen Mechanismus nach § 5 Abs. 3 Satz 2 StromPBG berechtigt, die sich aus der Anwendung des neuen Referenzpreises ergebende zusätzliche Entlastung im Zeitraum August bis Dezember 2023 im Wege einer einmaligen Entlastungszahlung zu gewähren.

Die Stadtwerke Schwabach werden alle zustehenden Entlastungen automatisch den Kunden auf der kommenden Jahresabrechnung gutschreiben.

Wer haftet bei Heizungsschäden durch Auffrieren in Folge einer Gasmangellage?

Im Falle einer überregionalen Gasmangelsituation werden vorrangig „geschützte Kunden“ versorgt, welche nach § 53a EnWG ausschließlich Haushaltskunden, kleine und mittlere Gewerbekunden, soziale Einrichtungen sowie gasbetriebene Fernwärme-Erzeugungsanlagen sind. Alle Haushaltkunde werden somit längst möglich mit Gas versorgt werden.

In der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck“ (NDAV § 18) ist geregelt, dass der Gasnetzbetreiber nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit haftet. Bei einer Gasmangellage haften die Stadtwerke Schwabach also nicht für deren Folgen für den Kunden.

Erklärvideo Beschaffungsstrategie 

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse besteht – nach Bundestagsbeschluss bis zum 31.12.2023: Wenn Sie Stromkundin und Stromkunde mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh Strom sind, bekommen Sie 80 Prozent Ihres bisherigen Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh. In diesem Preis sind bereits alle Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte enthalten. Verbrauchen Sie mehr als dieses staatlich garantierte 80-Prozent-Kontingent, müssen Sie für jede weitere Kilowattstunde den mit uns vertraglich vereinbarten Preis zahlen.

Für wen gilt die Strompreisbremse?

Der Staat möchte Sie als Kundinnen und Kunden mit der Strompreisbremse bei den stark gestiegenen Preisen für Strom entlasten. Dabei gibt es zwei Gruppen zu unterscheiden:

Um wie viel entlastet die Strompreisbremse mich als Privathaushalt?

Wenn Sie schon mehr als 40 ct/kWh zahlen, wirkt sich die Strompreisbremse direkt auf Ihre monatliche Abschläge aus. Denn es werden 80 Prozent Ihres prognostizierten Stromverbrauchs zu 40 ct/kWh abgerechnet. Verbrauchen Sie jedoch mehr als dieses staatlich garantierte 80-Prozent-Kontingent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Preis an.

Gas- und Wärmepreisbremse: Für wen sie gilt und wie sie funktioniert.

Der Staat möchte Sie als Kundinnen und Kunden mit der Gas- und Wärmepreisbremse bei den stark gestiegenen Preisen für Gas und Wärme entlasten. Dabei gibt es zwei Gruppen zu unterscheiden:

Um wie viel entlastet die Gaspreisbremse mich als Privathaushalt?

Zunächst wirkt sich die Gaspreisbremse direkt auf Ihre monatliche Abschläge aus, denn es werden 80 Prozent Ihres prognostizierten Gasverbrauchs zu 12 ct/kWh abgerechnet. Verbrauchen Sie jedoch mehr, fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an.

Wie der Gasverbrauch berechnet wird

Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Gasverbrauch ist? Dies können Sie auf verschiedene Art und Weise berechnen. Dabei hängt es davon ab, ob Sie einen eigenen Gaszähler haben oder nicht oder ob Ihnen aktuelle Ablesewerte oder Heizkostenabrechnungen vorliegen oder nicht.

Gasspeicherumlage kurz erklärt

Neben weiteren Umlagen müssen Sie als Gaskundin und Gaskunde von Oktober 2022 bis März 2025 auch die sogenannte Speicherumlage für Erdgas zahlen.

Auch bei einer Gasknappheit ist die Versorgung von Privathaushalten in Deutschland gewährleistet.

Auch bei einer Gasknappheit ist die Versorgung von Privathaushalten in Deutschland gewährleistet. Sollte es in den kommenden Monaten zu Versorgungsengpässen kommen, weil Russland seine Gaslieferungen eingestellt hat, und die dritte Stufe des Notfallplan Gas – die Alarmstufe – ausgerufen werden, so müssen Sie in Ihrer Wohnung trotzdem nicht frieren.

FAQ zur Energiekrise

FAQ-Liste zur Strompreisbremse und zur Wärme- und Gaspreisbremse

Um was geht es eigentlich?

Ist meine Versorgung mit Gas gesichert?

Wie ist der aktuelle Stand der Gasversorgung in Deutschland?

Was ist der Notfallplan Gas?

Aktuelle Informationen

16.04.2024

Stromkosten für Privathaushalte in 2023 gesunken

Die deutschen Privathaushalte zahlten im vergangenen Jahr insgesamt 6,3 Milliarden Euro weniger für Strom als in 2022. Dies ergaben Berechnungen des Online-Vergleichsportals Check24. 

11.04.2024

In Deutschland wird immer weniger Elektroschrott gesammelt

Deutschland verfehlt mit nur 32 Prozent das fünfte Jahr in Folge die gesetzliche Sammelquote von aktuell 65 Prozent des Elektroschrotts. Hierauf wies die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einer Meldung hin.